Kehrte die Mutter um Mitte April aus der Klinik zurück, fiel die damit verbundene erneute Umstellung gerade in die letzte Zeit vor dem Ablauf der ordentlichen Gesuchsfrist Ende April. Diese ordentliche Frist ist hier nicht etwa aus Nachlässigkeit bzw. Gleichgültigkeit oder Trölerei verpasst worden. Deutlich zeigt dies der Gesuchseingang vom 7. Mai 2001. Laut Datierung vom 5. Mai 2001 hat der Gesuchsteller den ersten freien Samstag dafür genutzt. |