mehr bezogen werden könne. (...) Eine steuersystematische Realisierung liegt vor, wenn durch einen bestimmten Vorgang, der nicht zu einem zivilrechtlich oder wirtschaftlich zu rechtfertigenden Zugriff führt, bewirkt wird, dass die bisherige potentielle Besteuerung in Zukunft nicht mehr gewährleistet ist (Locher, Grenzen der Rechtsfindung im Steuerrecht, Bern 1983, S. 207). Steuersystematisch bedingte Anknüpfungen bedürfen einer klaren gesetzlichen Grundlage (Spori, Zur steuersystematischen Realisation, in: ASA 57,91f.).