Dazu gehören u.a. rechtskräftige Urteile schweizerischer Gerichte und Unterhaltsverträge, die von der Vormundschaftsbehörde oder vom Richter genehmigt wurden. Die als rechtskräftige Urteile anerkannten Entscheide sind in Absatz 2 von § 24 SHV aufgezählt; sie umfassen fünf Kategorien von Rechtstiteln, die allesamt ihren Grund haben in der gesetzlichen Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern während der Ehe, der Trennung, der Scheidung, einschliesslich der Unterhaltsverpflichtung für volljährige, in Ausbildung sich befindende Kinder sowie in den vorsorglichen Massnahmen im Unterhaltsverfahren bei der Vaterschaftsabklärung.