Am 3. September 1998 verfügte der Gemeinderat Y, dass die Bevorschussung der Kinderunterhaltsbeiträge mit Wirkung ab September 1998 nicht mehr gewährt werde. In der Begründung führte er aus, aufgrund des Bundesgerichtsurteils sei das mit dem Mangel der nicht richtigen Vorladung behaftete Scheidungsurteil des Amtsgerichts Luzern-Stadt nicht vollstreckbar. Damit seien die Voraussetzungen für eine Alimentenbevorschussung im Sinne von §§ 23 und 24 SHV nicht mehr erfüllt.