| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Frau A wurde mit Versäumnisurteil des Amtsgerichts Z vom 10. Dezember 1992 von ihrem im Ausland wohnhaften Ehemann B geschieden. Die beiden Kinder C und D wurden unter ihre elterliche Gewalt gestellt. B wurde u.a. verpflichtet, an seine Kinder monatliche Unterhaltsbeiträge von je Fr. 600.- zuzüglich allfälliger Kinderzulagen zu bezahlen. Auf Gesuch von A bevorschusste die Bürgergemeinde Z die Kinderunterhaltsbeiträge während rund vier Jahren. Seit Juli 1997 ist die Gemeinde Y für die Bevorschussung zuständig.