Nach Eingang der Kaufpreiszahlung von Fr. 230000.- werden wir die 50 Aktien bei der [...] herauslösen und diese an die neue Eigentümerin aushändigen.» Schliesslich führte der Liquidator hierzu in einem an sämtliche Gläubiger der B AG gerichteten Orientierungsschreiben vom 21. Februar 1995 an, dass die vinkulierten Namenaktien der C AG nach intensiven Verhandlungen zu einem Stückpreis von Fr. 4600.- an die Gesellschaft (Erwerb eigener Aktien nach Art. 659 OR) verkauft werden konnten. 4. - a) Ein Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung (Liquidationsvergleich) hat zum Zweck, das abgetretene Schuldnervermögen zwecks Gläubigerbefriedigung zu liquidieren.