Der Liquidator schloss sein Schreiben damit, dass der Verkauf an den Meistbietenden bzw. auf der Basis eines auf eine objektive Unternehmensbewertung abgestützten Aktienwertes zu erfolgen habe. Ohne Gegenbericht bis zum 30. September 1994 werde angenommen, dass die C AG auf ein höheres Angebot verzichte, und den Gläubigern werde sodann der Verkauf der Aktien an den Höchstbietenden vorgeschlagen. In einem Schreiben vom 3. Februar 1995 richtete sich der Liquidator diesbezüglich mit folgenden Zeilen an die Gläubigerausschussmitglieder der B AG: «Über die Offerte von Fr. 4600.- pro Aktie der C AG hat Sie der Unterzeichnete mündlich orientiert.