Ein Geschäftsführer, der einen entscheidenden Einfluss auf ein Unternehmen ausüben kann, steht demnach in einer engen wirtschaftlichen und persönlichen Beziehung zum Unternehmen. Die nicht beteiligte Person mit Sonderstellung im Unternehmen kann somit ebenfalls ein Bindeglied zwischen der Gesellschaft und einem Dritten sein und eine indirekte Beziehung zwischen diesen beiden vermitteln.