Im Jahre 1993 ersuchte die B AG um Nachlassstundung. Im Verlaufe des Nachlassverfahrens (Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung) veräusserte die B AG bzw. der eingesetzte Liquidator ihre 50 Aktien der C AG zu einem Preis von Fr. 4600.- pro Aktie an die C AG. Im Steuerveranlagungsverfahren von A für die Steuerperiode 1997/98 nahm die Veranlagungsbehörde beim steuerbaren Einkommen im Bemessungsjahr 1995 eine Aufrechnung von Fr. 210095.- vor.