Die nach einem langwierigen Prozess gegen ihre Miterbin erstrittenen Ansprüche zufolge Ausgleichung seien praktisch ein «Nonvaleur». Gemäss Vergleich über die Erbteilung stehen der Beschwerdeführerin und ihrer Schwester D das gesamte Vermögen zu, das per Todestag auf den Namen der Erblasserin vorhanden war. Bislang hat jedoch B an die Beschwerdeführerin keine Zahlungen geleistet. Bereits für die gemäss Urteil des Amtsgerichts zugesprochenen Prozessentschädigungen musste die Beschwerdeführerin die Betreibung einleiten, die aber mit Ausstellung eines Verlustscheines über den gesamten Forderungsbetrag endete.