| | Entscheid: | Die im Juli 1990 verstorbene A hinterliess als gesetzliche Erben drei Töchter. Kurz vor ihrem Tod hatte sie ihrer Tochter B ein Vermögen von Fr. 7700000.- zukommen lassen. Nach jahrelangen Prozessen zwischen den Schwestern wurde die Tochter B verpflichtet, die Summe von Fr. 7200000.- auszugleichen. Gemäss dem in der Folge geschlossenen Erbteilungsvertrag versprach B, ihren beiden Schwestern C und D unter dem Titel Ausgleichung je einen Betrag von Fr. 1192043.- zu bezahlen. Daraufhin versuchten die Berechtigten, ihre Forderungen bei B einzutreiben. Diese behauptete indessen, mittellos zu sein, die damals bezogenen Gelder seien nicht mehr vorhanden.