Der Beschwerdeführer gab damals der Polizei zu Protokoll, dass er verschiedene, von seinem Hausarzt verschriebene Medikamente einnehme, jedoch seiner Ansicht nach keine Betäubungsmittel konsumiert habe. Auch ist aus dem Befragungsprotokoll einerseits wie aus der Stellungnahme der Psychiatrischen Klinik St. Urban anderseits ersichtlich, dass der Beschwerdeführer Selbsttötungsabsichten geäussert hatte und auch wegen Suizidalität hospitalisiert worden war. Zwar erwähnte die Gutachterin die depressive Stimmung des Beschwerdeführers, ohne jedoch in der Expertise auf den Aspekt der mindestens vorübergehend vorhandenen affektiven Störung näher einzugehen.