Dies mag wohl in früheren Jahren der Fall gewesen sein; im Bericht der Klinik St. Urban wird denn auch von einer anamnestisch bekannten Polytoxikomanie von 1982 bis 1992 ausgegangen. Für den Zeitpunkt des hier relevanten Ereignisses (Unfall vom Oktober 1998) ist die Diagnose der Polytoxikomanie jedoch nicht erstellt. Die Gutachterin, der die Akten des Strassenverkehrsamtes vorlagen, hätte Anlass haben müssen, mit dem langjährigen Hausarzt Dr. C in Verbindung zu treten. Der Beschwerdeführer gab damals der Polizei zu Protokoll, dass er verschiedene, von seinem Hausarzt verschriebene Medikamente einnehme, jedoch seiner Ansicht nach keine Betäubungsmittel konsumiert habe.