Das Gutachten enthält unter dem Titel «Beurteilung» Aussagen, die sich weder aus den anamnestischen Erhebungen, den spärlichen fremdanamnestischen Auskünften noch aus den eigenen Befunden ableiten lassen. Dass sich die Gutachterin auf zwei wesentliche Sachverhalte abgestützt hat, die sie im Nachhinein aufgrund der Stellungnahme der zuständigen Ärztin der Klinik St. Urban korrigieren musste, zeigt die Unvollständigkeit und Unrichtigkeit der Erhebungen. Freilich hielt die Gutachterin an ihrer Diagnose der «Polytoxikomanie» fest. Es bleibt aber unklar, wie dieser Begriff mit Bezug auf die Beurteilung des Beschwerdeführers verwendet wurde.