Fall eines mangelhaften Gutachtens. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A hat Alkohol- und Drogenprobleme. Bei einem Selbstunfall in angetrunkenem Zustand stellte die Polizei fest, dass A 1 Gramm Heroin sowie ca. 65 Gramm Cannabis auf sich trug. Im nachfolgenden Sicherungsentzugsverfahren wurde ein medizinisch-psychiatrisches Gutachten eingeholt, worauf das Strassenverkehrsamt den Führerausweis für unbestimmte Zeit entzog. Im Beschwerdeverfahren beanstandete A vor allem die Qualität des Gutachtens. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde gut. Aus den Erwägungen: 2. - c)