| Instanz: | Verwaltungsgericht | |---|---| | Abteilung: | Abgaberechtliche Abteilung | | Rechtsgebiet: | Führerausweisentzug | | Entscheiddatum: | 20.04.2001 | | Fallnummer: | A 00 294 | | LGVE: | 2001 II Nr. 24 | | Leitsatz: | Art. 16 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 2 lit. c SVG. Sicherungsentzug wegen Alkohol- oder Drogensucht. Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Begutachtung. Die Administrativbehörde darf auf die Empfehlungen des Gutachters abstellen, wenn seine Erhebungen vollständig und seine Feststellungen widerspruchsfrei sind. Beruht das Gutachten dagegen auf offenkundigen Fehlern, muss die Behörde weitere Abklärungen treffen. Fall eines mangelhaften Gutachtens.