deren Text betraf sie die Staats- und Gemeindesteuer sowie die Kirchen-, Feuerwehr- und Personalsteuer. Am 25. Mai 2000 nahm die Einschätzungsexpertin mit dem Steuerpflichtigen telefonisch Kontakt auf und wies darauf hin, dass die Einsprache noch offen sei. Mit Schreiben vom 26. Mai 2000 zog A seine Einsprache zurück, da diese aufgrund der Bezahlung der Steuer hinfällig geworden sei. Nachdem im Juli 2000 die Rechnung für die direkte Bundessteuer im Betrag von Fr. 13954.20 gestellt worden war, teilten A und seine Ehefrau der Steuerbehörde mit, ihre Rückzugserklärung sei erfolgt in der Annahme, dass sie im März 1997 alle Steuerschulden beglichen hätten.