ZH 1994 Nr. 36). Zwischen den Verfahrensbeteiligten ist umstritten, ob der «Arbeitgeberanteil» über Fr. 4500.- dem Geschäftsjahr 1997/98 (1.4.1997-31.3.1998) oder dem Geschäftsjahr 1998/99 (1.4.1998-31.3.1999) zuzuordnen ist. Nach eigenem Bekunden hat der Beschwerdeführer den Entschluss, eine Vorsorgepolice der 2. Säule abzuschliessen, erst dann gefasst, als das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 1997/98 vorgelegen hat.