rechtliche Beratung und Betreuung (Einholen der Arbeitsbewilligungen); Verwaltung und Betreuung der Lieferanten und Subunternehmen; Rekrutierung und Betreuung des Filialen-Personals. Der umfangreiche Tätigkeitsbeschrieb zeigt auf, dass die Zweigniederlassung eine Tätigkeit in der Schweiz ausübt, die zum eigentlichen Geschäftsbetrieb der Beschwerdeführerin gehört und die sie in deren Namen verrichtet. Die Zweigniederlassung verfügt über gemietete Büroräumlichkeiten in C. Der Mietvertrag wurde für eine Dauer von maximal zwei Jahren abgeschlossen. Damit liegt eine feste Geschäftseinrichtung vor, womit auch das dritte Begriffsmerkmal gegeben ist.