ein Bevollmächtigter mit Wohnsitz in der Schweiz und mit dem Rechte der geschäftlichen Vertretung bestellt werden. Die Beschwerdeführerin hat denn auch einen Geschäftsleiter ernannt, welcher die Zweigniederlassung C mit Einzelunterschrift vertritt. Dieser ist bevollmächtigt, alle in der «Beschreibung der Tätigkeiten der Zweigniederlassung» aufgeführten Arbeiten im Namen der Beschwerdeführerin abzuwickeln.