Das Merkmal der festen Geschäftseinrichtung ist erfüllt, wenn die Einrichtung eine Beziehung zu einem bestimmten Punkt der Erdoberfläche hat. Daraus ergibt sich auch, dass die Tätigkeit des Unternehmens das Erfordernis der Dauer zu erfüllen hat, was bedeutet, dass die Geschäftseinrichtung dem in Frage stehenden Unternehmen nicht nur vorübergehend, sondern während einer gewissen Zeit dienen muss. Schliesslich muss die Tätigkeit durch die feste, auf Dauer angelegte Geschäftseinrichtung erbracht werden. Die Betriebsstätte beginnt, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit durch die feste Geschäftseinrichtung beginnt, wobei Vorbereitungsarbeiten zur Betriebsstättetätigkeit hinzugerechnet werden.