Als Unternehmen gilt jede wirtschaftliche Tätigkeit, mit der durch Einsatz von Kapital und/oder Arbeit wirtschaftliche Leistungen erbracht werden. Unter Geschäftseinrichtung ist die Gesamtheit der dem Betrieb dienenden körperlichen Gegenstände zu verstehen, so namentlich Räumlichkeiten als auch andere Anlagen und Einrichtungen, welche der Tätigkeit des Unternehmens dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Einrichtungen im Eigentum des Unternehmens stehen, gemietet sind oder aufgrund anderer Umstände zur Verfügung stehen. Das Merkmal der festen Geschäftseinrichtung ist erfüllt, wenn die Einrichtung eine Beziehung zu einem bestimmten Punkt der Erdoberfläche hat.