Gemäss der allgemeinen Definition wird der Betriebsstättebegriff durch die drei folgenden Merkmale geprägt: Vorhandensein eines Unternehmens (1), welches in einem Land durch eine feste Geschäftseinrichtung (2) tätig wird, und dass die Tätigkeit (3) des Unternehmens in diesen festen Geschäftseinrichtungen ganz oder teilweise ausgeübt wird. Als Unternehmen gilt jede wirtschaftliche Tätigkeit, mit der durch Einsatz von Kapital und/oder Arbeit wirtschaftliche Leistungen erbracht werden.