Zur Unterstützung der Abwicklung dieser Bauaufträge errichtete die Firma A die Zweigniederlassung C, welche sie ins Handelsregister des Kantons Luzern eintragen liess. Laut Tätigkeitsbeschrieb ist die erste schweizerische Zweigniederlassung nebst der Ausführung der eigentlichen Bauarbeiten auch für die Rekrutierung und Einstellung des Filialen-Personals, die Bezahlung der Löhne, Sozialabgaben und Versicherungen sowie für die Personaladministration verantwortlich. Die Zweigniederlassung wickelt im Namen der Firma A alle gemäss Beschrieb aufgelisteten Arbeiten ab.