bildeten und sie seit ihrem Bestehen bis ins Geschäftsjahr 1993/94 keinerlei Liegenschaftenhandel betrieb. Sie wies denn auch in diesem Geschäftsjahr (1993/94) erstmals aus der Veräusserung von Liegenschaften herrührende Gewinne aus. Bis zu den vorliegend in Frage stehenden Veräusserungsgeschäften haben demnach derartige Geschäfte überhaupt nicht und damit schon gar nicht regelmässig (d.h. in jeder oder wenigstens fast in jeder Periode) stattgefunden.