Auch der Zufall kann bei ihrer Entstehung eine Rolle spielen; vielfach können sie zu einem wesentlichen Teil auf die inflationsbedingte Wertsteigerung der Wirtschaftsgüter zurückgeführt werden (Reich, Die Realisation stiller Reserven im Bilanzsteuerrecht, Zürich 1983, S. 59 f.). Der Beschwerdeführerin ist denn auch nicht zu folgen, wenn sie in diesem Zusammenhang von Liegenschaften als (dem Umlaufvermögen zuzuordnende) Handelswaren spricht und daraus die Ordentlichkeit der aus den Grundstückverkäufen erzielten Erträge ableiten will.