Vor dem Geschäftsjahr 1993/94 fanden keinerlei Käufe und Verkäufe von Liegenschaften statt; es wurde mithin bis zu diesem Zeitpunkt effektiv kein Liegenschaftenhandel betrieben. Erst im Laufe des Geschäftsjahres 1993/94 änderte sich dies mit der bereits erwähnten Begründung von Stockwerkeigentum auf den vier Gebäuden in Z und nachmaligen Veräusserung der einzelnen Stockwerkeigentumseinheiten. Der erste diesbezügliche Kaufvertrag datiert vom 16. November 1993. Die Beschwerdeführerin hat sich demnach jahrelang auf das Halten der von ihr in Zusammenhang mit ihrer Gründung erworbenen Grundstücke (Grundstücke Nrn. 1 und 2, beide GB Z)