Im Jahre 1993 gingen sämtliche Aktien der A AG mit Wirkung per 30. Juni 1993 an P über bzw. wurden von diesem käuflich erworben. Im Laufe des Geschäftsjahres 1993/94 (1.7.1993- 30.6.1994) wurden auf den vier Mehrfamilienhäusern der Beschwerdeführerin auf Grundstück Nr. 1, GB Z, 57 Stockwerkeigentumsgrundstücke begründet. Noch während dieses Geschäftsjahres sind davon - unter Einbezug der vier Veräusserungsgeschäfte, welche die Vorinstanz der Folgeperiode 1994/95 zugeordnet hat - 14 Einheiten verkauft worden.