| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Die A AG bzw. das diesbezügliche Aktienpaket wechselte per 30. Juni 1993 den Eigentümer. Mit Steuereinschätzungsanzeige vom 27. Mai 1999 setzte die Veranlagungsbehörde die Steuerfaktoren der A AG für die Steuerperiode 1995 - umfassend den Zeitraum vom 1. Juli 1994 bis 30. Juni 1995 - in Bezug auf die direkte Bundessteuer sowie die Staats- und Gemeindesteuern fest. Was die direkte Bundessteuer anbelangt, wurde der steuerbare Reinertrag basierend auf dem Bemessungsjahr 1995 (massgebende Veranlagung) veranlagt. Die Steuerbehörde setzte für das Steuerjahr 1995 zudem eine Sondersteuer gemäss Art.