Es verhält sich auch nicht so, dass ein Grundwasserschaden ausschliesslich oder überwiegend bei Hochwasser oder bei einer Überschwemmung auftritt. Der Grundwasserspiegel kann vor allem in der Nähe von Gewässern und bei besonderer Beschaffenheit des Bodens z.B. infolge einer längeren Regenperiode steigen, ohne dass eine Natureinwirkung von aussergewöhnlicher Heftigkeit vorliegen muss (vgl. § 24 Abs. 2 lit. b GVG). Änderungen der Wasserbewegungen im Erdinnern und das Austreten des Grundwassers unter dem gewachsenen Terrain (Bodenauftrieb) gehören so zu "normalen" Begleiterscheinungen von meteorologischen und geologischen Verhältnissen.