GVG ernstlich nicht bestritten werden. Der Vorfall im Mai 1999, welcher zu den erheblichen Schäden am Gebäude führte, ist Ausfluss eines Naturereignisses, das infolge besonderer meteorologischer Verhältnisse von selbst - ohne erkennbares menschliches Tun oder Unterlassen - ausgelöst wurde (BVR 1981 S. 333). Der Hochwasserstand des Sees, verursacht durch die Schneeschmelze und die Regenfälle, hatte sowohl Auswirkungen auf das Überschwemmen im engeren Sinn - auf das Eindringen von Oberflächenwasser zu ebener Erde in das Gebäude - wie auch auf den Anstieg des Grundwasserstandes mit der Folge, dass Wasser vom Erdinneren her in das Gebäude gelangt ist.