Gemäss § 9 GVG sind alle im Kanton Luzern gelegenen Gebäude für die bei ihr versicherbaren Gefahren zu versichern und dürfen nicht anderweitig versichert werden. Unbestritten ist, dass die Liegenschaft der Eigentümerin bei der Gebäudeversicherung des Kantons Luzern versichert ist. Die Gebäudeversicherung umfasst nebst einer Feuerschadenversicherung auch eine Elementarschadenversicherung. Bei letzterer sind die Gebäude versichert u.a. gegen Schäden, die durch Hochwasser, Überschwemmung oder Sturmflut entstanden sind (§ 24 Abs. 1 lit.