Dass dies nicht unrealistisch ist, zeigen die aktuellen Prozentsätze für das Steuerjahr 2001, wonach sowohl der Verzugs- als auch der Vergütungszinssatz (sog. positiver Ausgleichszins) je 3,5% beträgt (Beschluss über den Bezug der Staats- und Gemeindesteuern und die Zinssätze im Jahr 2001 vom 5.12.2000, in: Luzerner Kantonsblatt 2000, S. 3168). Die Festlegung des Zinssatzes beruht dabei auf § 197 Abs. 2 StG (in der Fassung vom 22.11.1999), welcher die angefochtene bisherige Regelung fortführt (Botschaft zum Entwurf einer Totalrevision des Luzerner Steuergesetzes vom 5.2.1999, S. 126).