Der Verspätungszins stellt ein Entgelt für die Zinseinsparung dar, die dem Steuerschuldner aus einer späteren Entrichtung der Steuer erwächst. Ob eine solche infolge einer Säumnis des Steuerschuldners stattfindet, und ob dieser überhaupt im Stande gewesen wäre, früher zu zahlen, ist für den Eintritt der Zinspflicht ohne Bedeutung. Der Verspätungszins beruht allein auf wirtschaftlichen Überlegungen (Locher, System des Steuerrechts, 5. Aufl., Zürich 1995, S. 278). Eine vergleichbare Funktion hat im Übrigen ebenso der Verzugszins.