Bei den Vorauszahlungen handelt es sich um Zahlungen, welche vom Steuerpflichtigen freiwillig, vor Eintritt der allgemeinen Fälligkeit der Steuer geleistet werden. Von zuviel bezahlten Steuern wird demgegenüber unter anderem gesprochen, wenn die definitive Steuerrechnung tiefer ausfällt als die beglichene provisorische oder eine bezahlte, definitive Rechnung nach unten korrigiert wird. Hat der Steuerpflichtige vor der allgemeinen Fälligkeit geleistet, wird ihm bis zu diesem Zeitpunkt ein Vergütungszins auf Vorauszahlungen gewährt, ab diesem Zeitpunkt bis zur Rückzahlung ein solcher auf zuviel bezahlten Steuern (vgl. zum Ganzen: