Unterschied zwischen einer Vorauszahlung des Steuerpflichtigen und der Zahlung eines zu hoch veranlagten Steuerbetrages (Erw. 4c). | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Die Firma B AG hatte im Juli 1996 die provisorisch veranlagte Steuer (Steuerjahr 1996) im Betrag von Fr. 48'611.85 bezahlt. Gestützt auf die definitive Einschätzung wurde dann aber im März 1999 lediglich ein Steuerbetrag von Fr. 11'112.20 in Rechnung gestellt. In der Folge wurde das Guthaben der B AG zurückerstattet; die Verzinsung erfolgte auf einem Zinssatz von 2,5%.