Die Dienststelle uwe spricht von 15 km/h, was nachvollziehbar erscheint. Richtig ist ferner, dass ein Lastwagen bei dieser Geschwindigkeit schätzungsweise bloss einmal drei Sekunden im Tunnel verbleibt, während der LKW auf dem Anfahrtsweg über eine längere Zeit - die Dienststelle uwe spricht von ca. 12 Sekunden - frei hörbar ist. Indem die Dienststelle uwe unter Berücksichtigung dieser Umstände nur gerade von einer Reduktion des Fahrgeräusches um ca. 1 dB(A) spricht, erscheint dem Verwaltungsgericht auch diese Schätzung haltbar. Richtig ist die Schlussfolgerung, dass eine derartige Wirkung beim Verkehrslärm praxisgemäss als kaum hörbar gilt (so: Wolf, a.a.O., S. 1067 mit Hinweis).