Weiter ist unbestritten, dass als lärmempfindliche Gebäude insbesondere die in der Umgebung des Projektes vorhandenen und geplanten Wohnbauten gelten. Nach dem Gesagten fragt sich, ob nach der geplanten Erweiterung des EZ Schönbühl bei den relevanten Empfangspunkten in der Wohnumgebung die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe II eingehalten sind. Im Bereich der Empfindlichkeitsstufe II beträgt der Planungswert für den Strassenverkehrslärm am Tag 55 dB(A) und nachts 45 dB(A) (vgl. Anhang 3 zu Art. 40 Abs. 1 LSV). Im UVB vom 15. Oktober 2003 belegt die Gutachterin für die Empfangspunkte EP 1-4 die Einhaltung der Planungswerte sowohl am Tag wie in der Nacht (zit. UVB; Beilage 6.2.5.-6 1).