Wie unter Erw. 5a-c ausgeführt, kann offen bleiben, ob hier von einer "Neuanlage" oder von einer wesentlichen Änderung einer bestehenden Anlage auszugehen ist, falls, wie darzulegen sein wird, die Planungswerte eingehalten werden können. c) Das EZ Schönbühl liegt inmitten des Siedlungsgebietes der Stadt Luzern. Umgeben ist es von Wohnquartieren. Nach der geltenden Zonenordnung befindet sich das EZ in der Wohn- und Geschäftszone (WG), was mit Recht auch nicht in Frage gestellt wird. Diese Zone ist für Bauten mit Wohnungen und mässig störendem Gewerbe, wie Büros, Läden, gewerbliche Betriebe usw. bestimmt (Art. 11 des Bau- und Zonenreglementes der Stadt Luzern vom 5.5.1994 [BZR]).