Weiter ist festzuhalten, dass - laut den erwähnten Berichten - auch die Lärmbelastung beim Parkingverkehr nach der Erweiterung des EZ Schönbühl anscheinend kaum bedeutsame Änderungen sowie, soweit ersichtlich, ebenfalls keine Verschlechterung der Lärmsituation zeitigen dürfte, zumal das Parkplatzangebot nach der EZ-Erweiterung gar etwas reduziert werden soll. Anzumerken ist ferner, dass die zu erwartende Lärmbelastung im Bereich des Warenumschlags nach der Erweiterung der Verkaufsflächen beim EZ Schönbühl im Bereich der Empfangspunkte EP 1-4 möglicherweise gar Verbesserungen erwarten lässt. Auch in diesem Punkt kann auf den zitierten Bericht vom 14. Oktober 2003 verwiesen werden.