Es kann hierbei auf die Lärmmesswerte an den Empfangspunkten EP 1-4 in den Beilagen zum UVB vom 14. Oktober 2003 hingewiesen werden (Bericht, Beilagen 6.2.5.-5 sowie 6.2.5.-6 1). Weiter ist festzuhalten, dass - laut den erwähnten Berichten - auch die Lärmbelastung beim Parkingverkehr nach der Erweiterung des EZ Schönbühl anscheinend kaum bedeutsame Änderungen sowie, soweit ersichtlich, ebenfalls keine Verschlechterung der Lärmsituation zeitigen dürfte, zumal das Parkplatzangebot nach der EZ-Erweiterung gar etwas reduziert werden soll.