Indes fällt ins Gewicht, dass die Nutzung nicht ändert. Auch konstruktiv hält sich die Änderung mit Blick auf die Flächenerweiterung im Rahmen. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Behörden hier mit einem Mehrverkehr in der Grössenordnung von lediglich ca. 10 % rechnen. Bei diesen Verhältnissen ist fraglich, ob von einer Neuanlage gesprochen werden kann.