Zu den nachträglichen Lärmschutzmassnahmen habe die Fachstelle am 6. August 2003 Stellung genommen. Dabei habe sie insbesondere auch dem Vorsorgeprinzip Beachtung geschenkt. In Ziffer 3 ihrer Stellungnahme habe sie dargelegt, dass mit den sechs aufgenommenen Massnahmen bei allen relevanten Punkten tagsüber der Planungswert Empfindlichkeitsstufe II unterschritten und nachts bei weitem unterschritten werde. Damit sei das Vorsorgeprinzip gebührend beachtet worden.