Bei den Parkflächen im Bereich der Empfangspunkte EP 3 und 4 seien bauliche Lärmschutzmassnahmen vorgesehen. Die Fachstelle habe damals ferner verlangt, dass entlang der Parkplätze an der Ostseite bauliche Schallschutzmassnahmen zu erstellen seien. Am 26. Juni 2003 habe die Beschwerdegegnerin dem Stadtrat Änderungen des Gestaltungsplanes G 305 unterbreitet, weil der Baubereich A ursprünglich in der ersten Eingabe zu eng dimensioniert geplant gewesen sei. In den abgeänderten Plänen seien dann die geforderten Schallschutzmassnahmen aufgenommen worden. Zu den nachträglichen Lärmschutzmassnahmen habe die Fachstelle am 6. August 2003 Stellung genommen.