In ihrem Bericht vom 14. Juni 2002 habe sie die Vollständigkeit und Richtigkeit des UVB bestätigt. Unter Ziffer 5.8 habe sie insbesondere festgehalten, als vorsorgliche Massnahmen seien schallabsorbierende Deckenverkleidungen bei den Parkplätzen und Anlieferungsterminals unter dem Erweiterungsbau vorgesehen. Die Dienststelle habe die Forderung erhoben, dass die Zunahme der Lärmimmissionen nach der Erweiterung an allen Empfangspunkten nicht wahrgenommen werden dürfe. Bei den Parkflächen im Bereich der Empfangspunkte EP 3 und 4 seien bauliche Lärmschutzmassnahmen vorgesehen.