Sodann würden auch architektonische Überlegungen gegen den Schallschutztunnel sprechen. So habe sich die Stadtbaukommission wiederholt gegen die Erstellung des Schallschutztunnels ausgesprochen, weil die Einsehbarkeit der architektonisch höchst qualitätsvollen Rampe erhalten werden müsse. Die Vorinstanz sei dem Antrag der Stadtbaukommission gefolgt und habe die Bewilligung für die Aufnahme des Schallschutztunnels in den Gestaltungsplan verweigert. Der Realisierung einer solchen baulichen Massnahme ständen mithin gewichtige öffentliche Interessen entgegen. c) Ferner hat sich auch die Vorinstanz in ihrer Vernehmlassung gegen den Bau eines Lärmschutztunnels ausgesprochen.