Weil der Tunnel kaum merklich zur Verbesserung der Lärmsituation beitrage, sprengten diese Kosten die Proportionen. Sollten wider Erwarten weitere Lärmschutzmassnahmen notwendig werden, wäre z.B. im Sinne einer kostengünstigen Massnahme gegebenenfalls an den Einbau eines Schallschutztores bei der Einfahrt zum Baubereich B zu denken. Eine derartige Baumassnahme wäre kostengünstiger und hinsichtlich des Lärmschutzes auch weit wirkungsvoller als der vom Beschwerdeführer verlangte Tunnel. Sodann würden auch architektonische Überlegungen gegen den Schallschutztunnel sprechen.