Eine Dämmwirkung durch den Lärmschutztunnel im Baubereich C um drei bis fünf LKW-Vorbeifahrten sei möglich, doch werde diese - in Anbetracht der Lärmimmissionen der nahen Langensandstrasse - wahrscheinlich nicht zu einer merklichen Verbesserung der Lärmbelastung im Gebiet Schönbühlhügel führen. Nach Darstellung des Präsidenten des Verwaltungsrates der Beschwerdegegnerin beliefen sich die Erstellungskosten für den Schallschutztunnel in der Grössenordnung von ca. Fr. xxx. Weil der Tunnel kaum merklich zur Verbesserung der Lärmsituation beitrage, sprengten diese Kosten die Proportionen.