Sie (die Fachstelle) habe weiter festgehalten, es bestehe keine Notwendigkeit, auf die Realisierung des Schallschutztunnels zu dringen, weil an den Empfangspunkten Hügel die Planungswerte sowohl nachts wie tags auch ohne die evaluierten Massnahmen um mehr als 3 dB(A) unterschritten würden. Eine Dämmwirkung durch den Lärmschutztunnel im Baubereich C um drei bis fünf LKW-Vorbeifahrten sei möglich, doch werde diese - in Anbetracht der Lärmimmissionen der nahen Langensandstrasse - wahrscheinlich nicht zu einer merklichen Verbesserung der Lärmbelastung im Gebiet Schönbühlhügel führen.