In der Stellungnahme vom 6. August 2003 habe sich das AfU insbesondere zur Frage der Notwendigkeit des Schallschutztunnels im Baubereich C geäussert. Die Amtsstelle habe ausgeführt, dass der Umschlaglärm - wenn überhaupt - ausserhalb der Halle in den Baubereichen A und B nur in geringem Masse wahrnehmbar sei und nur unwesentlich zur Erhöhung des Mittelungspegels im Nachtzeitraum beitragen werde. Sie (die Fachstelle) habe weiter festgehalten, es bestehe keine Notwendigkeit, auf die Realisierung des Schallschutztunnels zu dringen, weil an den Empfangspunkten Hügel die Planungswerte sowohl nachts wie tags auch ohne die evaluierten Massnahmen um mehr als 3 dB(A) unterschritten würden.